Es wird nach den Grundsätzen der §§ 27 und 28 WEG, in Verbindung mit dem Verwaltervertrag und der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung verwaltet.

Folgende Leistungen bieten wir an:

  • Aufstellung und Durchsetzung der Hausordnung
  • ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung
  • Durchführung gesetzlicher Eigentümerversammlungen
  • Protokollführung, -erstellung und deren Versand
  • Erstellung und Ermittlung des Wirtschaftsplanes
  • Gesamt- sowie Einzelabrechnungen gem. gesetzlicher Vorgaben inkl. Heizkostenabrechnung
  • Inkasso von Wohngeldern, Mahnwesen
  • Einholung von Kostenangeboten und Auftragsvergabe gem. Beschluss der Eigentümergemeinschaft
  • Zuarbeit für Anwälte bei Gerichts- und Behördenverfahren
  • Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage und enge Zusammenarbeit mit den Beiräten
  • Durchführung von Beiratssitzungen zur Belegprüfung der Wohngeldabrechnungen
  • Begleitung von verwaltungstechnischen und behördlichen Verfahren
  • Kaufmännisch geführter Büro- und Verwaltungsbetrieb

Sie interessieren sich für eine WEG Verwaltung durch uns? Dann sprechen Sie uns an!