„Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger der Versicherung und steht damit vertragsrechtlich auf der Seite der Versicherung. Der Versicherungsmakler ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite.“

Umgangssprachlich heißt das: Der Versicherungsvertreter einer Gesellschaft steht auf der Seite der Versicherung und darf auch nur deren Produkte anbieten. Der Versicherungsmakler hat einen Vertrag (Maklerauftrag) mit Ihnen, dem Kunden, und kann mehrere Gesellschaften anbieten.

Es ist Tatsache, dass NIE eine einzige Gesellschaft alle Versicherungszweige sehr gut und preiswert bedienen/absichern kann. Von daher können wir, als Versicherungsmakler, aus einer Vielzahl von Gesellschaften für Sie Ihren optimalen Versicherungsschutz zusammenstellen!

Wir sind Ihr Partner für eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften!